Rahmenbedingungen
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Als Alternative zu Wehr- oder Zivildienst können junge Männer im Alter von 18 bis 23 Jahren sich für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freistellen lassen.
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Mindestverpflichtungszeit 6 Jahre
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Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde und des DRK
Die Zustimmung wird üblichweise unter folgenden Voraussetzungen versagt: regelmäßige Abwesenheit vom Wohnort, Einberufungsbescheid liegt bereits vor, hauptberuflicher Mitarbeiter im Zivil- oder Katastrophenschutz
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regelmäßiges Mitwirken im Katastrophenschutz (z.B. Einsätze, Übungen, Ausbildungen) und an organisationseigenen Veranstaltungen (Einsätze, Fort- und Weiterbildungen, Übungen, etc.)
sofern ein Drittel der zu absolvierenden Stunden im Halbjahr nicht geleistet wurden, ist von einer mangelnden Mitwirkung auszugehen
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Mitgliedschaft im DRK (der Helfer sollte min. ein ½ im DRK mitgewirkt haben - Kennenlernphase)
Vorteile
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starke Gemeinschaft
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interessante Aufgaben und Aktivitäten
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Beruf kann weiterhin ausgeübt werden (Rahmenbedingungen siehe oben)
- Qualifizierung (z.B. Sanitäter, Rettungshelfer, etc.)
weitere Informationen
- Informationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Freistellung
- Einsatzeinheit Mitte
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 01 March 2008 )
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