Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Hille e.V.


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Ersatzdienst Drucken

Rahmenbedingungen

  • Als Alternative zu Wehr- oder Zivildienst können junge Männer im Alter von 18 bis 23 Jahren sich für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freistellen lassen.
  • Mindestverpflichtungszeit 6 Jahre
  • Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde und des DRK
    Die Zustimmung wird üblichweise unter folgenden Voraussetzungen versagt: regelmäßige Abwesenheit vom Wohnort, Einberufungsbescheid liegt bereits vor, hauptberuflicher Mitarbeiter im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • regelmäßiges Mitwirken im Katastrophenschutz (z.B. Einsätze, Übungen, Ausbildungen) und an organisationseigenen Veranstaltungen (Einsätze, Fort- und Weiterbildungen, Übungen, etc.)
    sofern ein Drittel der zu absolvierenden Stunden im Halbjahr nicht geleistet wurden, ist von einer mangelnden Mitwirkung auszugehen
  • Mitgliedschaft im DRK (der Helfer sollte min. ein ½ im DRK mitgewirkt haben - Kennenlernphase)

 

Vorteile

  • starke Gemeinschaft
  • interessante Aufgaben und Aktivitäten
  • Beruf kann weiterhin ausgeübt werden (Rahmenbedingungen siehe oben)
  • Qualifizierung (z.B. Sanitäter, Rettungshelfer, etc.)

 

 

weitere Informationen

  • Informationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur FreistellungHandlungshilfen Freistellung BBK 
  • Einsatzeinheit Mitte

 

 

Letzte Aktualisierung ( Saturday, 01 March 2008 )
 

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